amtliche Meldebestätigung
Meldebescheinigung
Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Für die gebührenfreie Beantragung (bei Vorlage der Anforderungsschreiben vom Jobcenter oder Arbeitsamt und für Rentenzwecke) ist eine Vorsprache in der Einwohnermeldeabteilung erforderlich.
Eine Meldebescheinigung dokumentiert, dass Sie in einer Wohnung in Hürth gemeldet sind oder waren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweis oder ReisepassZur Vorlage beim Jobcenter oder Arbeitsamt:
- Anforderungsschreiben der Behörde
- Personalausweis oder ReisepassZur Vorlage beim Jobcenter oder Arbeitsamt:
Bei Beantragung durch Dritte:
- Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Hürth
- 9,00 €
Gebührenfrei bei Vorlage der Anforderungsschreiben vom Jobcenter oder Arbeitsamt und für Rentenzwecke
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth