Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Nieheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen