Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft
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Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen