Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft

    Beschreibung

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de