steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter, benötigt.
Diese befristete Bescheinigung erhalten Sie, wenn zum Beispiel keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder persönlich (bitte Personalausweis mitbringen) gestellt werden und ist gebührenfrei.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen