steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
In Abhängigkeit davon, für wen die Bescheinigung erstellt werden soll, werden unterschiedliche Unterlagen bzw. Nachweise zusätzlich zum Antrag benötigt.
Soll die Bescheinigung für
- Sie als Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei.
- eine andere Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei sowie eine Vollmacht bei.
- eine Firma ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei.
Den Antrag finden Sie rechts unter "Anträge und Informationen".
Formulare
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Voraussetzungen
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Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.
!!! Für die Erstellung der Bescheinigung ist der Antrag und Geldeingang erforderlich !!!
Rechtsgrundlage(n)
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- Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00€ fällig.
Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadt Hilden bei der
Sparkasse HRV (BLZ 334 500 00) Kto.-Nr. 34300566
IBAN: DE75 3345 0000 0034 3005 66, BIC: WELADED1VEL
unter Angabe des Kassenzeichens 228549/UB/ + Namen derjenigen Person/Firma,
für welche die Bescheinigung benötigt wird.
Sofern eine neue Bescheinigung benötigt wird ist diese wieder gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen