Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver, Feuerwerk) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen.
Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Antrag.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sprengstofferlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 609-2113
E-Mail: l.luening@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
Voraussetzungen
- persönliche Eignung gem. § 8b des Sprengstoffgesetzes
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.
Im Antrag müssen Sie angeben, welche explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später nutzen bzw. erwerben wollen.
Fristen
Hinweise für Lippe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
Hinweise für Lippe