Zulassungsbescheinigung Teil II

    Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief für Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Finanzierung o.ä. bei einem Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft o.ä.) hinterlegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    • Der Sicherungsnehmer (i.d.R. der Fahrzeughalter) fordert den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der jeweiligen Stelle selbst an. Diese übersendet den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Zulassungsstelle.
    • Aufgrund der unterschiedlichen Versandlaufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle unter der Telefon-Nr.: 02452/133611 oder per E-Mail nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits eingetroffen ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de