Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassungsbescheinigung Teil II
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief für Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Finanzierung o.ä. bei einem Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft o.ä.) hinterlegt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Der Sicherungsnehmer (i.d.R. der Fahrzeughalter) fordert den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der jeweiligen Stelle selbst an. Diese übersendet den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Zulassungsstelle.
- Aufgrund der unterschiedlichen Versandlaufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle unter der Telefon-Nr.: 02452/133611 oder per E-Mail nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits eingetroffen ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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