Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Auszahlung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Auszahlung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Heiden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen