Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten: bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen. Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn

    Adresse

    Hausanschrift

    Griesenbraucker Str. 6

    58640 Iserlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02371 / 966-60

    Fax: 02371 / 966-8700

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    persönliches Erscheinen Fahrschulanmeldung Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers Ein aktuelles biometrisches Passfoto Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung. Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt. Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

    Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

    • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre

    Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die

    • mindestens 30 Jahre alt ist,
    • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
    • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 61,70 € und 211,20 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 30,9 Kilobytes Führerschein - Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung Dateigröße: 232,2 Kilobytes Führerschein - Biometrisches Lichtbild Dateigröße: 155,9 Kilobytes Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Beiblatt Begleitperson

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de