Führerschein ab 17 Jahre
Hinweise für Lippe
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für 5 Jahre erteilt.
Hinweis:
Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
mindestens 30 Jahre alt ist,
seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis:
Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Antragsunterlagen
(bei der Fahrschule erhältlich und unter Antragsformulare verlinkt)Personalausweis oder Reisepass
(bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)eventuell Meldebescheinigung
1 aktuelles biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung
(bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
von den Erziehungsberechtigten:
Kopie des Personalausweises
Zustimmungserklärung
von jeder Begleitperson:
Kopie Personalausweis und Führerschein
Einverständniserklärung
Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Die Datei ist ebenfalls unter Antragsformulare verlinkt.
Formulare
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Voraussetzungen
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für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.
Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.
Fristen
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Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 2 -3 Wochen.
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Nachträgliche Eintragung einer Begleitperson zusätzlich: EUR 18,70
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.
Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt/zugestellt wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022
Stichwörter
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