Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein ab 17 Jahre

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.

    Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für 5 Jahre erteilt.

    Hinweis:
    Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

    • mindestens 30 Jahre alt ist,

    • seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und

    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

    Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

    Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

    Hinweis:
    Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

    Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

    Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. 

    Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    Fax: +49 5231 62-184

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Antragsunterlagen
      (bei der Fahrschule erhältlich und unter Antragsformulare verlinkt)

    • Personalausweis oder Reisepass
      (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)

    • eventuell Meldebescheinigung

    • 1 aktuelles biometrisches Passbild

    • Sehtestbescheinigung
      (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

    • von den Erziehungsberechtigten:

      • Kopie des Personalausweises

      • Zustimmungserklärung

    • von jeder Begleitperson:

      • Kopie Personalausweis und Führerschein

      • Einverständniserklärung

    Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Die Datei ist ebenfalls unter Antragsformulare verlinkt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
    • Kenntnis von Erster Hilfe

    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Bitte beachten Sie:
    Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.

    Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
    Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 2 -3 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Nachträgliche Eintragung einer Begleitperson zusätzlich: EUR 18,70

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.
    Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt/zugestellt wurde.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de