Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Um ein Kraftfahrzeug oder auch ein Kraftrad führen zu dürfen, ist eine entsprechende Fahrerlaubnis - der Führerschein - notwendig. Wenn Sie an dem Modell "Begleitendes Fahren ab 17" teilnehmen möchten und mindestens 16,5 Jahre alt sind benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen. Daneben sind auch die Unterlagen erforderlich, die für die Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis gelten. 

    Notwendige Unterlagen 

    Siehe Informationen Ersterteilung / Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Zusätzlich notwendige Unterlagen

    • Kopie vom Ausweisdokument der Erziehungsperson
    • Kopie vom Ausweisdokument der Begleitperson 
    • Führerscheinkopie (beidseitig) der Begleitperson
    • Einverständniserklärung der Erziehungsperson (Anlage 1) 
    • Angabe zu der Begleitperson (Anlage 2)  

    Gebühren

    • 44,70 € (Ersterteilung mit Probezeit)
    • 13,30 € (Je Begleitperson)
    •  8,70 € (Führerschein mit Prüfbescheinigung) 
    •  5,00 € (Führerschein im Direktversand) 

    Bearbeitungsdauer

    Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de