Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Um ein Kraftfahrzeug oder auch ein Kraftrad führen zu dürfen, ist eine entsprechende Fahrerlaubnis - der Führerschein - notwendig. Wenn Sie an dem Modell "Begleitendes Fahren ab 17" teilnehmen möchten und mindestens 16,5 Jahre alt sind benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen. Daneben sind auch die Unterlagen erforderlich, die für die Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis gelten.
Notwendige Unterlagen
Siehe Informationen Ersterteilung / Erweiterung der Fahrerlaubnis
Zusätzlich notwendige Unterlagen
- Kopie vom Ausweisdokument der Erziehungsperson
- Kopie vom Ausweisdokument der Begleitperson
- Führerscheinkopie (beidseitig) der Begleitperson
- Einverständniserklärung der Erziehungsperson (Anlage 1)
- Angabe zu der Begleitperson (Anlage 2)
Gebühren
- 44,70 € (Ersterteilung mit Probezeit)
- 13,30 € (Je Begleitperson)
- 8,70 € (Führerschein mit Prüfbescheinigung)
- 5,00 € (Führerschein im Direktversand)
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Datteln
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022