Begleitetes Fahren mit 17
Hinweise für Borken
Die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Den Antrag können Sie auch über Ihre ausbildende Fahrschule stellen.
Wenn Sie bei Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem 18. Geburtstag noch drei Monate mit dem vorläufigen Führerschein (rosa Prüfbescheinigung) im Inland fahren können, natürlich ohne Begleitung. Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde.
Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein nicht automatisch bestellt, beachten Sie bitte die Hinweise unter "Kartenführerschein zum 18. Geburtstag".
Kartenführerschein zum 18. Geburtstag
Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde. Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein erst bestellt, sofern alle Prüfungen bestanden sind und die Prüfbescheinigungen der jeweiligen Klassen hier eingereicht wurden. Dies reicht per Post/Einwurf in den Briefkasten aus.
Sollte eine Klasse nicht mehr gewünscht sein oder Sie bereits vorab einen Kartenführerschein für eine bereits bestandene Klasse bestellt haben möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de oder telefonisch unter 02861-681 1340.
Um einen vorläufigen Führerschein (neu) ausgestellt zu bekommen, können Sie nach Terminvereinbarung vorstellig werden.
Begleitperson nachtragen
Wenn eine Begleitperson nachträglich eingetragen werden soll, kann die Beantragung wahlweise per Post oder, sofern die praktische Prüfung bereits bestanden ist, nach Terminvereinbarung stattfinden.
Beantragung auf dem Postweg
Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben, Kopie eines gültigen Ausweisdokuments und der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren einzureichen. Sofern bereits die praktische Prüfung bestanden ist, wird nach Bearbeitung eine neue Prüfbescheinigung inkl. Gebührenbescheid verschickt und die "alte" kann vernichtet werden.
Ist die prakt. Prüfung noch nicht bestanden, kann die neue Bescheinigung nach bestandener Prüfung i. V. m. Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Zahlung findet dann vor Ort statt: 8,40 €/Begleiter, 7,70 € f. neue Prüfbescheinigung
Beantragung nach Terminvereinbarung
Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen, sowie ein gültiges Ausweisdokument und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren. Die Zahlung findet vor Ort statt: 8,40 €/Begleiter, 7,70 € f. neue Prüfbescheinigung
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Prüfung bestanden – BF17 Bescheinigung nicht erhalten
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keine Bescheinigung für begleitetes Fahren erhalten haben, beispielsweise wenn mehr als eine Fahrerlaubnisklasse beantragt wurde. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und eine vorläufige Fahrberechtigung erstellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Hierzu ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung für das begleitete Fahren nach Terminvereinbarung möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule (Name und Anschrift der Fahrschule)
Anlage 1
Anlage 2 (je Begleitperson)
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Formulare
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
Beim Begleiteten Fahren gilt zusätzlich folgende Besonderheit: Es muss eine Begleitperson benannt werden, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25, 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Borken
Die Grundgebühr beträgt mind. 62,10 € (inkl. Überprüfung der Meldedaten u. 1 Begleiter), jede weitere Begleitperson kostet 8,40 €.
Für das begleitete Fahren kann keine Express-Bearbeitung erfolgen.
Für die Zahlungen erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
mindestens 30 Jahre alt sein
seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse sein
maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.06.2022