Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe

    Hinweise für Raesfeld

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 
    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Eingliederungshilfen können so aussehen:

    • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
    • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege

    Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfe

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eingliederungshilfe und unbegleitete minderjährige Ausländer

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 - 1472

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Bei Bedarf: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht, Vertretungsmacht
    • Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung bei ihrem Kind. Diese kann auch das Jugendamt mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Formulare

    Hinweise für Raesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Raesfeld

    Die Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe liegen vor, wenn

    1. die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und

    2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Für die erste Anspruchsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine psychische Störung gemäß dem ICD-10 (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen) feststellt. Das Vorliegen der zweiten Anspruchsvoraussetzung, die Teilhabebeeinträchtigung, wird nach der Antragstellung durch den Fachbereich Jugend und Familie geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Raesfeld

    Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.

    Fristen

    Hinweise für Raesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Raesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Raesfeld

    Sozialräume Raesfeld, Reken, Velen, Vreden - Altena, Lisa

    Sozialräume Heek, Legden, Südlohn - Baten, Sandra

    Sozialräume Gescher, Heiden, Isselburg, Rhede - Pietrowski, Ursula

    Sozialräume Schöppingen, Stadtlohn - Vöcking, Christina

    Teamkoordination - Heinicke, Thomas

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de