Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Junge Menschen (ab Schuleintritt bis unter 21 Jahren) können Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII beim Jugendamt erhalten.

    Ziel der Ein­gliederungshilfe ist es, behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 

    Um dem jungen Menschen die Teilhabe am sozialen Leben in Schule/Beruf, Freizeit und/oder in der Familie zu ermöglichen, können durch die Eingliederungshilfe verschiedene Hilfen (ambulant, teilstationär, stationär, persönliches Budget) angeboten werden. 

    Falls sie Fragen zum Thema Eingliederungshilfe haben oder weitergehende Beratung wünschen, wenden sie sich gerne an uns.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eingliederungshilfe und unbegleitete minderjährige Ausländer

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 - 1472

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Bei Bedarf: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht, Vertretungsmacht
    • Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung bei ihrem Kind. Diese kann auch das Jugendamt mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de