Übernahme von Schülerfahrkosten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. In Emsdetten sind bereits an der Josefschule, der Schule Hollingen, der Emanuel-von-Ketteler-Schule, der Marienhauptschule und der Käthe-Kollwitz-Realschule Angebote zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes (sofern die Notwendigkeit der Beförderung nicht offenkundig ist)
- in besonderen Zweifelsfällen: schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Formular des zuständigen Schulträgers (bei analoger Beantragung).
Voraussetzungen
- Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen), durch die die Schülerin oder der Schüler nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann
- Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine allgemeine Schule oder eine Förderschule einschließlich des Förderschulkindergartens besuchen sowie für
- schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Sozialgesetzbuches IX.
- Die Übernahme der vollen Taxi- oder Mietwagenkosten steht im Ermessen des Schulträgers. Sie ist auf besonders gelagerte Ausnahmetatbestände beschränkt (z. B. Transport körperlich oder geistig behinderter Kinder).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Einzelfallprüfung bei Härtefällen nach § 16 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung.
- Spezielle Verfahrensprüfung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
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