Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Gewährung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Grundsätzlich richtet sich diese Form der Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Pflege zu zahlen.
Die Hilfe zur Pflege kann dabei ambulant, also zu Hause durch Angehörige und/ oder einen Pflegedienst, oder (teil)stationär im Rahmen einer Kurzeitpflege, Tagespflege oder einem Pflegeheim erbracht werden.
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kommen nur in Betracht wenn:
- der Pflegebedürftige keine Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (da nicht krankenversichert) hat,
- die Vorversicherungszeiten oder die Vorpflegezeiten nach dem SGB XI nicht erfüllt sind oder
- der Hilfebedarf nicht durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe erfasst (d. h. Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht ausreichend)
Die Hilfe zur Pflege ambulant umfasst die abschließend genannten Leistungen:
- die ambulante (häusliche) Pflege in Form von
- Pflegegeld
- Häusliche Pflegehilfe
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zur Pflege
- Entlastungsbetrag
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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