Immissionsschutzbeauftragter

    Immissionsschutzbeauftragter

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

    Seit dem 01.01.2008 ist die Kreisverwaltung Heinsberg Ihr Ansprechpartner für die Belange des Immissionsschutzes. Wir kümmern uns um die Genehmigung und Überwachung vieler technischer Anlagen, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können. Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarn nicht gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählen landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen, wie auch Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.

    Für die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Heinsberg fallenden Anlagen nimmt der Kreis Heinsberg diese Aufgaben für alle Städte und Gemeinden wahr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Für immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu gewerblichen Anlagen oder auch im Rahmen von Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontaktpersonen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de