Kinderreisepass Ersatz
Kinderreisepass Ersatz
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Kinderreisepass wird ab dem 01. Januar 2024 abgeschafft! Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wird der bisherige Kinderreisepass abgeschafft. Alle Kinder benötigen nun, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Der künftig ausgestellte Reisepass/Personalausweis gilt maximal 6 Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall die Ausweispapiere rechtzeitig beantragen und die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe (gültig für 1 Jahr) behalten ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich. Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen. Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren. Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: 1. Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. 2. 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) 3. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. 4. Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 € Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern Ausweis - Einverständniserklärung der Eltern Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen