Fördermittel sozialer Mietwohnraum beantragen

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
    • die Modernisierung von Wohnraum,
    • der Erwerb von Belegungsrechten,
    • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

    wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

    Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Essen

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter "Weiterführende Links".
    Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Vor Prüfung der Fördervoraussetzungen ist in Essen in bestimmten Fällen ein sogenanntes Standortverfahren durchzuführen.

    Daher sollten Sie bereits bei der Planung des Förderobjektes mit uns Kontakt aufnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de