Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes gemäß §16 Absatz 7 der Trinkwasserverordnung

    Anzeige einer Grenzwertüberschreitung wegen Legionellen bei der Trinkwasseruntersuchung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Informationen zur Qualität des Trinkwassers gibt das Wasserversorgungsunternehmen am Wohnort. Über die gesundheitliche Bedeutung der verschiedenen Wasserinhaltsstoffe, wie Salze oder Mineralien kann man sich beim Gesundheitsamt oder anhand der hinterlegten Merkblätter am Ende dieser Seite informieren. Kleinanlagen Viele Bürger versorgen sich über eigene Hauswasseranlagen, sogenannte Kleinanlagen, mit Trinkwasser. Der Betrieb einer Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung ist meldepflichtig. Die Betreiber der Anlage müssen ihr Trinkwasser kontrollieren oder kontrollieren lassen. Die Wasserversorgungsanlage und die Trinkwasserqualität werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Auch hier sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung verbindlich. Unter "Links und Downloads" gibt es unter anderem eine Desinfektionsanleitung für Kleinanlagen und ein Formular zur Meldung einer Kleinanlage. Regenwassernutzung Die Regenwassernutzung ist wegen der ständig steigenden Lebenshaltungskosten populär, aber umstritten. Regenwasser ist kein Trinkwasser und aus hygienischem Aspekt bedenklich. Der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung steht grundsätzlich nichts entgegen. Wäsche waschen mit Regenwasser wird jedoch vom Gesundheitsamt nicht empfohlen und ist im gewerblichen Bereich, zum Beispiel der Vermietung, nicht erlaubt. Das Risiko des Keimeintragens in die Häuser und Wohnungen ist zu hoch.

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    Ansprechpartner

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Trinkwasserverordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Beratungen sind kostenlos. Gesetzlich vorgeschriebene Begehungen sind gebührenpflichtig. Zahlungsarten: Überweisung nach Eingang des Gebührenbescheides.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

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    Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (TWE) Trinkwasser aus eigenen Brunnen - Infos des Umweltbundesamtes Versickerung und Nutzung von Regenwasser - Infos des Umweltbundesamtes Wassersparen im Alltag - Tipps des Umweltbundesamts Merkblatt "Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwassererwärmung" Betrieb von Wasserspendern Informationen zur Anmeldung von Großanlagen Merkblatt für die Pflege einer nicht ständig genutzten Trinkwasserinstallation Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer zur Trinkwasserinstallation Anzeige und Meldung einer Kleinanlage Erläuterungen zu Trinkwasserparametern Merkblatt: Blei im Trinkwasser Merkblatt: Eisen und Mangan im Trinkwasser Merkblatt: Fluorid im Trinkwasser Merkblatt: Natrium und Chlorid im Trinkwasser Merkblatt: Nitrat und Nitrit im Trinkwasser Merkblatt: pH-Wert des Trinkwassers Merkblatt: Legionellen im Trinkwasser Merkblatt: Trinkwasserversorgung auf Märkten und Festen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de