Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer

    Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 1 FeV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de