Sperrmüll

    Sperrmüll

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Die Sperrmüllabholung aus privaten Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Bis zu zweimal jährlich können Sie jeweils bis zu 2,5 m³ Sperrmüll abfahren lassen. Was können Sie mit der Sperrmüllabfuhr entsorgen? Sperrige Abfälle all jene, die in privaten Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden können. Das sind z.B. Möbelstücke, Betten oder Matratzen. Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle wie z.B. Baum- und Strauchschnitt (siehe auch Baum- und Strauchschnitt (Fachbereich 3 / 31)) Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile Bauschutt, Altreifen, Autoteile (siehe auch Bauschuttentsorgung (Fachbereich 3 / 31)) Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen Sie können die Sperrmüllabfuhr bequem online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg beantragen. Ab dem 01.02.2021 wird eine separate Gebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 20,00 € je erteiltem Abfuhrauftrag erhoben. Die Gebühr von 20,00 € muss vor der Abfuhr bezahlt werden. Sofern Sie den Auftrag über das Bürger-Portal erteilen möchten, stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paydirekt, Giropay und PayPal. Sofern Sie keine Online-Bezahlung wünschen, steht Ihnen im Bürger-Portal auch ein pdf-Vordruck zur Verfügung, mit dem Sie die kostenpflichtige Abfuhr von Sperrmüll in Auftrag geben können. Füllen Sie hierzu bitte handschriftlich den Vordruck aus und senden diesen an die Stadt Hallenberg. Die Bankverbindungen der Stadtkasse zwecks Überweisung finden Sie ebenfalls im Vordruck. Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, da die Abfuhr nicht mehr wöchentlich erfolgt, sondern mindestens einmal monatlich Der Sperrmüll muss ab 6.00 Uhr am Straßenrand stehen. Abgefahren werden nur Sperrmüllmengen bis zu 2,5 m³

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    31 - Technische Dienste, Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hallenberg

    Fristen

    Hinweise für Hallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    Für die Abfuhr fällt jeweils eine Gebühr von 20,00 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Antrag Sperrmüllabholung (Bürgerportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de