Sperrmüll

    Sperrmüll

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Ausgediente Gegenstände, die zu schade zum Wegwerfen sind, können für andere Menschen wertvoll oder nützlich sein. Folgende regionale Einrichtungen bieten Second-Hand-Warenhäuser an und freuen sich über gespendete Gegenstände:

    Die Modalitäten für Spenden von noch gut brauchbaren Gegenständen sollten im Vorfeld geklärt werden. Kontaktinformationen sowie nähere Informationen können Sie den verlinkten Seiten beider Einrichtungen entnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Bitte beachten Sie, dass Sie sämtliche Modalitäten im Zusammenhang mit der Abgabe von Sperrmüll mit den Entsorgungsunternehmen selbständig regeln müssen. Das zuständige Sachgebiet der Stadt Espelkamp ist hier nicht beteiligt, beantwortet aber gern allgemeine Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die wegen ihres Umfangs, Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die städtischen Abfallbehälter passen (sperrige Abfälle), sowie Mengen, die im Rahmen der allgemeinen üblichen privaten Haushaltserneuerung anfallen. Sperrige Abfälle sind zum Beispiel Hausratsgegenstände (Möbel, Sofas, Teppiche etc.), Fahrräder und Gartengeräte.

    Nicht zum Sperrmüll zählen: Bauteile wie Badewannen, Bauabfälle, Fahrzeugwracks, Öltanks, Heizkessel, Speicheröfen, Strauch- und Baumschnitt, Mofas, Motorräder, Autoreifen, Strandkörbe und Klaviere.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de