Sperrmüll

    Sperrmüll-/ E-Schrott Anmeldung

    Hinweise für Laer

    Beschreibung

    Hinweise für Laer

    Die Abfuhr von Sperrmüll aus Haushaltungen erfolgt nur nach schriftlicher Voranmeldung.

    Die Anmeldung sollte über diese Seite auf der Homepage der Gemeinde Laer erfolgen.

    Hier ist eine möglichst detaillierte Aufstellung über die abzuholenden Gegenstände und den Ablageort des Sperrgutes anzugeben.

    Nach korrekter Beendigung der Eingabe bekommen Sie direkt eine Bestätigung per eMail.

    Nur in Ausnahmefällen schreiben Sie uns gerne eine eMail unter oder rufen Sie uns an.

    Die Anmeldung ist für Sie verbindlich.

    Sie erhalten spätestens eine Woche vor dem Sperrmüll-Termin vom Entsorger eine Mitteilung über den Abholtermin. Diese erfolgt in der Regel per eMail.

    Es gibt keine festen Termine. Jedoch finden die Entsorgungen 4 x im Jahr (1 x im Quartal) statt.

    Eine kostenpflichtige Selbstanlieferung von Sperrmüll ist ebenfalls an der Zentraldeponie/Kompostwerk Altenberge möglich.

    Wichtige Voraussetzungen und Infos hierzu finden Sie im Abfallkalender.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenhoek 1

    48366 Laer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02554 910-0

    Fax: 02554 910-700

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laer

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laer

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Laer

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Laer

    Fristen

    Hinweise für Laer

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laer

    Kosten

    Hinweise für Laer

    Die Abfuhr des Sperrmülls ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 25,00 €.

    Hierüber erhalten die Grundstückseigentümer nach dem Abfuhrtermin vom Steueramt der Gemeinde Laer einen Abgabenbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laer

    • Die Gesamtmenge des Sperrmülls darf 3 cbm nicht überschreiten und gilt nur für haushaltsübliche Mengen (keine Wohnungsauflösung).

    • Zum Sperrmüll (sperriger Müll aus Haushalten) gehören z.B.: Möbelteile, Spiegel, Matratzen, Öfen, Fahrräder und andere sperrige Haushaltsgegenstände, die kein Bauschutt sind.

    • Kein Sperrmüll (wird nicht abgefahren!): Papier, Kartonagen, Hausmüll, Schadstoffe / Sondermüll aller Art, Kleidung, Grünabfälle, Elektrogeräte, Autoteile, Reifen, Bauschutt oder Baumaterialien (z. B. Hausfenster und Türen), Erdaushub

    Weitere Informationen

    Hinweise für Laer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de