Sperrmüll
Hinweise für Reken
Beschreibung
Hinweise für Reken
Zum Sperrgut zählt gelegentlich anfallender sperriger Hausrat, der nicht mit dem Haus oder sonstigen Teilen des Grundstückes fest verbunden ist, insbesondere Möbel.
Sperrgut ist von Hand verladbarer Abfall. Es darf nicht schwerer als 50 kg sein und ein Ausmaß von 2 m nicht überschreiten. Die Abfuhr von Sperrgut aus Gewerbebetrieben und aus der Landwirtschaft ist ausgeschlossen. Die Straßensammlung Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde erfolgt nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung beim Entsorgungsunternehmen.
Dazu verwenden Sie bitte Ihre Sperrmüllkarte, die Sie mit der gedruckten Version des Abfallkalenders erhalten haben. Das Entsorgungsunternehmen wird Sie schriftlich - ca. 10 Tage vorher - über den Abholtag informieren. Sperrgut Metall sowie Elektrogeräte werden nicht abgeholt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Hinweise (Besonderheiten)
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Alternativ können Sie das Sperrgut gegen Vorlage der ausgefüllten Sperrmüllkarte kostenlos beim Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten (freitags und samstags) abgeben.
Weitere Informationen
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Wertstoffhof der Gemeinde Reken:
Firma Logermann
Gewerbering 3
48734 Reken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen