Sperrmüll

    Organisation der Sperrmüllabfuhr

    Hinweise für Borken

    Antrag zur Abfuhr von Sperrmüll

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Stadt Borken bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einmal jährliche eine kostenlose Sperrmüllabfuhr an.

    Sperrmüll ist Abfall aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, dessen gefäßgerechte Zerkleinerung nicht möglich ist.

    Mit dem untenstehenden Formular fordern Sie die Sperrmüllabfuhr für Ihren Haushalt an.

    Für folgende sperrige Abfälle können Sie die Abholung beantragen:

    • Elektrogroßgeräte/Metalle (Großgeräte, Kühlschränke, Monitore, sonstige Geräte)

    • Möbelteile aus Holz

    • sonstiger Sperrmüll


    Die Abfallberatung der Stadt sammelt die Anforderungen und legt zusammen mit dem Entsorger die Tourenplanung außerhalb der Schulferien fest. In der Regel erfolgt die Sperrmüllabholung spätestens 6 Wochen nach Anmeldung.

    Ca. 4-5 Tage vor der geplanten Abfuhr erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin per Post oder per E-Mail.

    Am Abfuhrtag müssen die Sachen, sortiert nach den oben genannten Sorten, um 6:00 Uhr an der Straße stehen.


    Bitte beachten Sie:
    Die kostenlose Sperrmüllabholung für jedes Grundstück bzw. jeden Haushalt wird einmal jährlich angeboten. Es lohnt sich also zu sammeln!

    Fällt bei Ihnen öfter Sperrmüll o.ä. an, steht Ihnen auch der Wertstoffhoff in Borken zu den Öffnungszeiten zur Verfügng.

    Informationen zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Borken finden Sie hier, sowie ein Abfall-ABC der EGW:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Abfallentsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Piepershagen 17

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 939 222

    E-Mail: abfallberatung@borken.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 60 - Bau- und Fördermittelmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Piepershagen 17

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Kostenlos für jeden Haushalt einmal pro Kalenderjahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Wichtiger Hinweis:
    Von der Sperrgutabfuhr grundsätzlich ausgeschlossen sind:

    • Baumaterialien, Bauschutt

    • Autoteile, -zubehör

    • mit dem Haus oder Grundstück fest verbundene Gegenstände wie Türen, Fenster, Waschbecken, Toiletten, Zäune pp.

    • Große Mengen über 5 cbm, die z. B. bei Haushaltsauflösungen anfallen

    • Kleinteile, die ins Müllgefäß passen

    • gefüllte Behältnisse, z.B. Säcke, Kisten, Eimer

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Ehrenamtsbörse kann bei der Sperrmüllentsorgung helfen
    Seit Februar 2014 gibt es die Freiwilligen-Agentur, die sich zum Ziel gesetzt hat, ehrenamtliches Engagement zu fördern.

    Auf Initiative der Abfallberatung ist auch die ehrenamtliche Hilfe bei der Sperrmüllabfuhr für Ältere und Alleinstehende als Leistung in die Vermittlung aufgenommen worden.

    Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören und Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Freiwilligen-Agentur Borken.

    Der Koordinator Hans Werner Zaksek ist telefonisch unter der Rufnummer: 0151/61530944 oder per E-Mail unter: ehrenamt@borken.de zu erreichen. Oder besuchen Sie ihn in seiner Sprechstunde dienstags von 10 bis 12 Uhr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de