Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen
Sterbefall als Einrichtung anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kreis Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28-31 PstG i.V.m § 20 PstG (§20 für Einrichtungen)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen