Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen

    Sterbefall als Einrichtung anzeigen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Verstirbt eine Person, so wird der Sterbefall vom Standesamt beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

    In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

    Können die für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Unterlagen noch nicht vorgelegt werden, so kann vom Standesamt eine  Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalls erteilt werden. Diese wird benötigt, da eine Bestattung nicht vor Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden darf, es sei denn, die zuständige Ordnungsbehörde genehmigt dies.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Bringen Sie bitte alle nachfolgend genannten Urkunden und Übersetzungen als Originale mit. Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen.

    1. Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    2. Verstorbene(r) war verwitwet

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    3. Verstorbene(r) war geschieden

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    4. Verstorbene(r) war ledig

    • Geburtsurkunde
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Leverkusen oder gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Die Punkte 1 - 3 gelten auch entsprechend für Lebenspartnerschaften!

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG i.V.m § 20 PstG (§20 für Einrichtungen)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de