Hausschlachtung

    Hausschlachtung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Was ist eine Hausschlachtung?

    Unter einer Hausschlachtung versteht man die Schlachtung eines Tieres (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Gehegewild, Kaninchen, Geflügel, etc.) außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte für die ausschließliche Verwendung im eigenen Haushalt des Tierbesitzers. Das Fleisch und daraus hergestellte Produkte (z. B. Wurst) dürfen nicht, auch nicht unentgeltlich, an andere Personen abgegeben werden.

    Weitere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tierärztlicher Dienst / Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de