Geodaten und Geoinformationen Bereitstellung

    Geodaten und Geoinformationen Bereitstellung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Es ist auch möglich, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte online zu bestellen.

    Bei der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster erhalten Sie u. a.:

    • Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte - analog/digital) - auf Wunsch mit Grenzlängen und/oder Grenzabständen
    • Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie auch eigenständig unter Liegenschaftskartenbestellung Online erstellen
    • Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Buchnachweise - analog/digital)
    • Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. -analog/digital)
    • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
    • Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
    • Digitale Orthophotos
    • Identitäts- und Grenzbescheinigungen
    • Historische Karten des Kreises Euskirchen (farbige Reproduktionen von Katasterurkarten)
    • Historische topographische Karten  (Kartenaufnahme der Rheinlande der Rheinlande durch Tranchot und Müffling von 1801 - 1828 im Maßstab 1 : 25000)

     

    Topographische Karten und andere digitale Daten der Landesvermessung werden vom Geodatenzentrum NRW abgegeben. Eine Übersicht über diese Produkte mit Inhalten und Preisen erhalten Sie im Online-Shop des  Geodatenzentrums .

    Über die Internetanwendung  TIM-Online der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW können topographische Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können schriftlich, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden. Liegenschaftskarten sind auch online im Direktabruf möglich. Für mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an GrundstückseigentümerInnen und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von allen BürgerInnen beantragt werden.

    Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster im Kreishaus Euskirchen gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keien fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de