Anschriftsänderung ( Kfz-Schein )

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag,

    hier zum online Antrag.

    Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Sie bei einem Umzug innerhalb Wuppertals verpflichtet, Ihre Adresse in den Fahrzeugpapieren unverzüglich ändern zu lassen.

    Für die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können diese gleichzeitig mit der Ummeldung bei dem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ändern lassen oder
    • Sie können die geänderte Anschrift bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen (die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen)

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt worden ist)
    • geänderte Gewerbeanmeldung und der Handelsregisterauszug bei Firmen
    • geänderter Personalausweis, bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 10,70 € - 25,80 € Verwaltungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de