Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Die Abwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben und setzen sich aus den Niederschlagswassergebühren Schmutzwassergebühren zusammen. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Schmutzwassermenge, die in die Kanalisation eingeleitet wird. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen, wie z.B. private Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlagen eingeleitet werden. Der Nachweis ist in der Regel durch einen auf eigene Kosten eingebauten ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu erbringen. Schwimmbecken, deren Wasser der Kanalisation zugeführt werden muss, dürfen mit der Gartenwasserleitung nicht gefüllt werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Zwischenzähler so installiert sein muss, dass von keiner Zapfstelle nach dem Zähler eine Ableitung in die Kanalisation erfolgen kann (Abfluss, Waschbecken etc.). Nach Einbau einer geeichten Wasseruhr sind folgende Daten schriftlich (gerne auch per E-Mail) mitzuteilen: Datum des Einbaus, Datum der Eichung, Stand der Wasseruhr und Nr. der Wasseruhr Die jährliche Ablesung des Zählers und anschließende Übermittlung des Zählerstands zum 01.01. ist jedes Jahr unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass nur ein sehr geringer Verbrauch zu verzeichnen ist. Die Zählerstandsmitteilung kann über das Bürgerportal "Ense Online", per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Sollte die Übermittlung ausbleiben, werden die vollen Gebühren erhoben. Die Ablesung des Zwischenzählers zeitgleich mit der Ablesung des Hauptzählers erspart das Versäumen der Frist zur Abgabe des Zählerstands und der Verbrauch wird direkt im Jahresbescheid der Grundbesitzabgaben berücksichtigt. Gebührenpflichtig für die Niederschlagswassergebühr sind alle bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindlichen Abwasseranlagen gelangen kann. Die aktuellen Abwassergebühren können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
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Flächenerfassungsbogen - Merkblatt Erklärung/Selbstauskunft zur Ermittlung der Grundstücksflächen zur Festsetzung der Abwasserbeseitigungsgebühren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen