Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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