Ermäßigtes Nahverkehrsticket
Fairticket
Hinweise für Lichtenau
Das Fairticket bietet Empfängern von bestimmten Hilfeleistungen die Möglichkeit, günstig den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Das Fairticket bietet Empfängern von bestimmten Hilfeleistungen die Möglichkeit, günstig den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Ansprechpartner ist die Stelle, von welcher der Hilfesuchende Leistungen erhält
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022