Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Anspruchsberechtigte, die das WeserWerreTicket nutzen möchten, können im Bürgerbüro eine Kundenkarte erhalten. Die Kundenkarte ist kein Fahrticket, sie berechtigt aber zum Erwerb des WeserWerreTickets.
Für die Kundenkarte prüft das Bürgerbüro zunächst die Identität und die Anspruchsberechtigung der Bürger*innen. Dafür müssen Ausweispapiere und Anspruchsnachweise (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld) vorgelegt werden.
Erst dann wird die Kundenkarte ausgestellt. Die Kundenkarte gilt je nach Leistungsbescheid, längstens aber 6 Monate.
Das WeserWerreTicket ist erhältlich beim Busfahrer / bei der Busfahrerin, bei den üblichen Vorverkaufsstellen und den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr GmbH in Herford und Minden (Zentraler Omnibusbahnhof)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
- Ausweispapiere
- Anspruchsnachweise (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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