Ermäßigtes Nahverkehrsticket

    Sozialticket beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder dem SGB II bekommen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

    Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.

    Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?
    • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
    • Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
    • Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
    • JobCenter-Kund*innen, also Menschen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommen, wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)
    Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    JobCenter U25

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Fernmeldeamt 15

    45145 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-57984

    E-Mail: u25@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter Nord-West

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    Hausanschrift

    Germaniastr. 253

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    Fax: +49 201 8856505

    E-Mail: nord-west@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter Ost

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    Dreiringplatz 10

    45276 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    Fax: +49 201 8856605

    E-Mail: ost@jobcenter.essen.de

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    JobCenter Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Frohnhauser Str. 71

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57982

    Fax: +49 201 8856105

    E-Mail: mitte@jobcenter.essen.de

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    JobCenter Nord-Ost

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    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57981

    Fax: +49 201 8856405

    E-Mail: nord-ost@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter West

    Adresse

    Hausanschrift

    Altendorfer Str. 97 - 101

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57980

    Fax: +49 201 8856905

    E-Mail: west@jobcenter.essen.de

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    JobCenter Süd II

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    Hausanschrift

    Friedrichstr. 12

    45128 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-57986

    Fax: +49 201 8856055

    E-Mail: sued-ii@jobcenter.essen.de

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    JobCenter Wohnungslose

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    Hausanschrift

    Frohnhauser Str. 71

    45143 Essen

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    Wohngeld

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    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

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    Telefon Festnetz: +49 201 88-50466

    Fax: +49 201 88-50402

    E-Mail: wohngeld@essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Str. 236

    45326 Essen

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter Mitte-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    Fax: +49 201 8856205

    E-Mail: mitte-nord@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    JobCenter Süd I

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 36

    45128 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57990

    Fax: +49 201 8856705

    E-Mail: sued-i@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Benötigte Unterlagen

    Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) an und halten Sie bei einer evtl. persönlichen Vorsprache auch Ihren Personalausweis bereit.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
    • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de