Sozialticket beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder dem SGB II bekommen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.
Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.
Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?
- Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
- Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
- Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
- JobCenter-Kund*innen, also Menschen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommen, wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
JobCenter U25
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-57984
E-Mail: u25@jobcenter.essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Benötigte Unterlagen
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) an und halten Sie bei einer evtl. persönlichen Vorsprache auch Ihren Personalausweis bereit.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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