Allgemeine Bauartgenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Werl
Unterliegt eine Baumaßnahme weder der Freistellung noch dem einfachen Baugenehmigungsverfahren, so prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt. Im normalen Baugenehmigungsverfahren gibt es also keinen Bereich, der von der Prüfung ausgenommen bleibt. Wegen des umfassenden Prüfauftrages dauert das normale Baugenehmigungsverfahren länger als das einfache. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Dauer zu verkürzen, indem die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser in allen Phasen des Verfahrens eng mit der Bauaufsichtsbehörde kooperiert.
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Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.
Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn
- es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt
oder
- die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.
Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).
Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
FAQ-Liste des DIBt
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021