Hochschulabschlussdokumente Erstellung

    Ein Hochschulzeugnis erhalten

    Sie möchten ein Hochschulzeugnis erhalten?

    Beschreibung

    Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.

     

    Dazu gehören:

    • ein Zeugnis
    • eine Urkunde

    In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.

    Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bergneustadt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang.

    Formulare

    Hinweise zum Verfahrensablauf sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden. 

    Voraussetzungen

    Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 66 HG 

    § 58 KunstHG 

    Verfahrensablauf

    Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.

     Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.

    Fristen

    Grundsätzlich keine, Ausnahmen können in besonderen Fällen bestehen (z.B. bei Kooperationsstudiengängen).

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de