Tierquälerei Verfolgung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Veterinäramt.
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Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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