Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Veränderung

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden erweitert

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

     

     

    Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.

    Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

    • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
    • abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
    • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
    • Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.

    Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.

    Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.

    Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
    Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
     

     

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales (FB 4.2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Asylangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de