Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o.ä. anerkannt sind
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Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Abs. 2 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen