Wohnungssicherung
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Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Städte und Gemeinden haben die Pflicht, unfreiwillig obdachlos gewordene Personen unterzubringen.
http://www.cemm.de/sozialstationen/wadersloh/
http://www.ennigerloher-tafel.de/ausgabestellen/wadersloh
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wadersloh
Formulare
Hinweise für Wadersloh
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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