Wohnungsvermittlung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Neben den eigenen Bemühungen, eine preiswerte und ausreichend große Wohnung zu finden, kann sich die Besitzerin oder der Besitzer eines gültigen Wohnberechtigungsscheines als wohnungssuchend registrieren lassen. Das Liegenschaftsamt versucht dann, bei der Vermittlung einer Sozialwohnung zu helfen.
Wegen der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber muss hier nach Dringlichkeit vorgegangen werden. So ist z. B. eine Familie, deren Wohnung abgebrannt ist, dringender mit einer Wohnung zu versorgen als eine Familie, die lediglich eine preiswertere Wohnung sucht. Der Eigentümerin oder dem Eigentümer einer freien Sozialwohnung können mehrere in Frage kommende Wohnungssuchende vorgeschlagen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- gültiger Wohnberechtigungsschein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Hürth
Bis zur erfolgreichen Vermittlung können drei bis vier Jahre vergehen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Wohnungsvermittlung geschieht EDV-gestützt, d. h., auch wenn die Vermittlung lange dauert, werden Sie nicht vergessen! Nachfragen oder Besuche sind daher nur erforderlich, wenn sich die Gründe für die Wohnungssuche wesentlich verändert haben. Bitte beachten Sie, dass der notwendige Wohnberechtigungsschein ohnehin jährlich neu beantragt werden muss.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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