Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildung und Teilhabe

    Hinweise für Recke

    Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

    So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

    Hinweise für Recke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recke

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 

    • Sozialhilfe

    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    haben oder deren Familien

    • Kinderzuschlag oder

    • Wohngeld

    beziehen.


    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

    § 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)

    §§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recke

    Fristen

    Hinweise für Recke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recke

    Kosten

    Hinweise für Recke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recke

    Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nehmen die aufgeführten Sachbearbeiter/innen die Anträge entgegen.

    Ihre zuständige Ansprechperson richtet sich nach Ihrem Nachnamen:

    Buchstaben A - F: Frau Schulze-Feldmann

    Buchstaben G - R: Frau Maier

    Buchstaben S - Z: Frau Steinkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Websites:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de