Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Ziel des bildungs- und Teilhabepaktes ist es, die Bildungschancen von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen und die soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen.
Leistungsumfang:
- Zuschuss für den Schulbedarf.
- Kostenübernahme für das Schulmittagessen.
(bis auf 1 Euro Eigenanteil pro Mittagessen) - Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Klassenfahrten.
- Übernahme der Schülerfahrtkosten in besonderen Fällen.
- Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels.
- Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren.
(bspw. im Sportverein oder in der Musikschule) - Angebote der Schulsozialarbeit.
Leistungsberechtigt sind
- SGB II-Empfänger (ALG II, Jobcenter),
- SGB XII-Empfänger (Soziahilfe, Sozialamt),
- Wohngeldempfänger,
- Empfänger von Kinderzuschlag
- und Leistungsberechtigte nach dem AsylblG.
Anträge sowie weitere Informationen in Form von Flyern erhalten Sie bei uns vor Ort oder auf dieser Seite.
Gestellt werden können diese beim Jobcenter (SGB II-Empfänger), beim Sozialamt (SGB XII-Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlage und Leitungsberechtigte nach dem AsylblG) sowie den Schulsozialarbeitern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Gesetz über die Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth