Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Sie benötigen einen Zuschuss für eine Klassenfahrt? Oder für den Verein? Junge Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können zusätzlich Leistungen beantragen:
Zu Ausflügen und Gemeinschaftsfahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen, zu Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kindergarten, Hort oder Schule sowie Teilhabe an Sport und Kultur.
Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, wenden sich bitte an das zuständige JobCenter.
Alle anderen Leistungsberechtigten beantragen Leistungen beim Fachbereich Soziales und Integration über unsere Anträge in den Downloads.
Weitere Informationen:
www.bildungspaket.bmas.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
§ 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)
§§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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