Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

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    Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.

    Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Personalausweis
    • 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
    • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Fristen

    Hinweise für Werl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    Hinweise für Werl

    • 1 Jahr Gültigkeit 16 €
    • 5 Jahre Gültigkeit 48 €
    • Jugend-Fischereischein 8 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de