Fischereischein
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Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
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Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Werl
- 1 Jahr Gültigkeit 16 €
- 5 Jahre Gültigkeit 48 €
- Jugend-Fischereischein 8 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen