Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Fischereischein: Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre Jugendfischereischein für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben. Information zur Fischereiprüfung: Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

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    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    1. Jugendfischereischein (zwischen 10 und 16 Jahren) a) Erstausstellung: 1 aktuelles LichtbildGebühr: 8,00 € b) Verlängerung: Vorlage des bisherigen JugendfischereischeinesGebühr: 8,00 € 2. Jahresfischereischein a) Erstausstellung: Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)1 aktuelles LichtbildGebühr: 16,00 € b) Verlängerung:Vorlage des JahresfischereischeinesGebühr: 16,00 € 3. Fünfjahresfischereischein a) Erstausstellung: Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)1 aktuelles LichtbildGebühr: 48,00 € b) Verlängerung: Vorlage des FünfjahresfischereischeinesGebühr: 48,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de